Alle Personen, mit der bestandenen Führerprüfung Kategorie A beschränkt und A (Motorräder)
oder der Kategorie B (Personenwagen) erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Der obligatorische Weiterbildungskurs muss innerhalb der ersten 12 Monate absolviert werden.
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche den Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen Weiterausbildung auf Gesuch ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Der Nachweis der besuchten Weiterausbildungen ist dem Gesuch beizulegen.
Wird der Führerausweis auf Probe aufgrund einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr
verlängert und ein neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Beim Begehen einer zweiten Widerhandlung,
die zum Entzug des Führerausweises führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der
Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Ausserdem muss ein
verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Nach bestandener Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Ab dem 01.01.2020 dauert die obligatorische Weiterausbildung 1 Tag.
Kursdauer: Basel 07.45 – 16.20 in Breisach (DE). Danach gemeinsame Rückfahrt nach Basel.