Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Konditionen

Massgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung aufgeführten Preise im Internet. Die Preise sind generell von der Mehrwertsteuer befreit, da es sich um Schulleistungen handelt. Die publizierten Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden.

Bezahlung

Die Kursgebühren sind spätestens 8 Tage vor dem Kurstermin zu bezahlen. Akzeptierte Währung ist Schweizer Franken.

Lehrgangs- und Kursleistungen

Kursziele, Inhalt, Zielgruppe, Kursvoraussetzungen und die Details über die Durchführung sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Im Kurspreis sind Zwischenverpflegung und Kursunterlagen enthalten.

Kursabwicklung

Der Kurs wird mit mindestens 6 Teilnehmer durchgeführt. Die maximale Anzahl Kursteilnehmer liegt bei 12.

Teilnahmebeschränkungen

Zugelassen zu den Kursen sind ausschliesslich Neulenker die im Besitz eines gültigen Führerausweis Kategorie A oder B sind.

Für spezielle Kurse gelten andere Bestimmungen. Die Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Kursausschreibungen.

Kursvoraussetzungen

Die jeweiligen Voraussetzungen (Unterlagen, Ausweispapiere) für einen Kursbesuch sind in den Kursbeschreibungen angegeben. Bitte prüfen Sie diese sorgfältig.

Durchführung

Alle publizierten Kurse werden, wenn möglich abgehalten. Bei einer zu geringen Anzahl Teilnehmenden werden Sie von uns rechtzeitig telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail) orientiert. Falls WAB Weiterausbildung GmbH einen Kurs absagen muss, wird Ihnen die Kursgebühr vollumfänglich gutgeschrieben (schriftliche Gutschrift) oder ausbezahlt.

Versicherung

Bei sämtlichen Kursen, welche durch die WAB Weiterausbildung GmbH organisiert werden, besteht eine allgemeine Betriebshaftpflicht sowie eine persönliche Vollkasko-Versicherung für jeden Teilnehmer.
Der Abschluss der Tagesversicherung (WAB Tageskurs) erfolgt automatisch für alle anwesenden Teilnehmer. Der Selbstbehalt für die Teilnehmer beträgt Fr. 1000.-

Für Diebstahl und Verlust von eigenen Gegenständen kann die WAB Weiterausbildung GmbH nicht haftbar gemacht werden.

Anmeldung und Kurszuteilung

Interessenten können sich via Internet, E-Mail, per Telefon oder Post anmelden. Die Rechnungsstellung erfolgt an die von Ihnen in der Anmeldung angegebenen offizielle Briefadresse.

Abmeldung/Umbuchung

Die Anmeldung ist verbindlich.
In einem Verhinderungsfall können Sie sich schriftlich (Brief oder E-Mail) bis 15 Arbeitstage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge umbuchen oder abmelden. Als erfolgt gilt die Annullation bzw. Umbuchung zum Zeitpunkt des Eintreffens bei WAB Weiterausbildung GmbH.

Abmeldung

Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:

  • weniger als 15 Arbeitstage - 50% der gesamten Kurskosten
  • weniger als 5 Arbeitstage - 100% der gesamten Kurskosten
  • Fernbleiben vom Kurs - 100% der gesamten Kurskosten

Umbuchung

Bei einer Kursumbuchung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:

  • weniger als 15 Arbeitstage
    - CHF 50.- bei einer Umbuchung auf eine/n Ersatzteilnehmer/in
    - 50% der gesamten Kurskosten bei einer Umbuchung ohne Ersatzteilnehmer/in
  • weniger als 5 Arbeitstage
    - CHF 50.- bei einer Umbuchung auf eine/n Ersatzteilnehmer/in
    - 100% der gesamten Kurskosten bei einer Umbuchung ohne Ersatzteilnehmer/in

Nach erfolgter Umbuchung ist eine Kursabmeldung nicht mehr möglich.

Krankheit/Unfall

Bei krankheits-/unfallbedingter Abwesenheit müssen Sie sich bis spätestens 07:00 Uhr am Ausbildungstag telefonisch beim Moderator abmelden.

Zusätzlich benötigen wir innerhalb 8 Arbeitstagen ab Kursdatum ein gültiges schriftliches Arztzeugnis. Danach wird Ihre Anmeldung storniert. Für den entstandenen Aufwand stellen wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von CHF 100.- in Rechnung. Ohne gültiges Arztzeugnis und ohne rechtzeitige Abmeldung wird der volle Kursbeitrag belastet.

Annullationen

Kann ein geplanter Kurs infolge höherer Gewalt (z.B Unfall, Krankheit eines Kursleiters usw.) nicht durchgeführt werden, beschränkt sich die Haftung für vergeblich angereiste Kursteilnehmer auf eine Entschüdigung von maximal CHF 100.-/Person.